Frankreich in Deutschland Französische Botschaft in Berlin
fontsizeup fontsizedown

 Deutsch    français  

Home » Frankreich-Infos » Frankreich von A-Z

Schule: Die Beihilfe zum Schuljahresbeginn [ fr ]

(c) de la Mure MAE Zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 im September hat die Regierung die Beihilfe zum Schuljahresbeginn (allocation de rentrée scolaire) um 25% erhöht. Hiermit soll es Familien mit geringem Haushaltseinkommen ermöglicht werden, die mit dem Schuljahresbeginn verbundenen Ausgaben, wie Lehr- und Sachmittel, zu tätigen. Dabei ist die Höhe der Zuwendung nach Alter gestaffelt (siehe unten).

Diese Beihilfe, die mehr als 5 Millionen Schülern zwischen 6 und 18 Jahren zusteht, wird mehr als 3 Millionen Familien gewährt.

Antragsmodalitäten

Die Beihilfe wird den Haushalten je nach Einkommenshöhe und Anzahl der Kinder von der französischen Familienausgleichskasse, (Caisse d’allocations familiales - CAF), gezahlt.

Zum Schuljahresbeginn 2012 wird die Beihilfe Kindern, die zwischen September1994 und Dezember 2006 geboren sind gewährt. Für den Schuljahresbeginn 2012 wird das real zu versteuernde Einkommen (d.h. nach Abzug der Freibeträge und ohne Sozialabgaben) als Berechnungsgrundlage genommen. Es darf eine bestimmte Bemessungsgrenze nicht überschreiten, und zwar unabhängig von der Familiensituation:

- 23 200 Euros für ein Kind;
- 28 554 Euros für zwei Kinder;
- 33 908 Euros für drei Kinder;
- 5354 Euros für jedes weitere Kind.

Die Sätze 2012 wurden wie folgt festgelegt:

- 356,20 Euros für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren.
- 375,85Euros für Kinder im Alter von 11 bis 14 Jahren
- 388,87 Euros für Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren.

Sonderfälle

Jugendliche in der Lehre unter 18 Jahren können die Beihilfe beziehen, wenn ihr Gehalt nicht 55% des Mindestlohns (SMIC), d.h. 857 Euros brutto im Monat (2012) übersteigt.

Familien, deren Einkommen knapp über der Bemessungsgrenze liegt, können ebenfalls eine einkommensabhängige, geminderte Beihilfe beziehen.

Zahlungstermin

Bei Kindern zwischen 6 und 16 Jahren wird die Beihilfe Mitte-August überwiesen.

Bei Heranwachsenden zwischen 16 und 18 Jahren erfolgt die Überweisung, sobald die CAF einen Nachweis darüber erhalten hat, dass der Schüler noch die Schule besucht oder eine Lehre macht.


Letzte Änderung 22.08.2012

Nützliche Links

Facebook Twitter Google+ Storify Foursquare Youtube Dailymotion Flickr RSS