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Vigipirate: der französische Anti-Terror-Plan [ fr ]

Der seit August 2004 gültige aktualisierte französische Anti-Terror-Plan Vigipirate sieht vier Alarmstufen vor. Jede der farblich gekennzeichneten Alarmstufen entspricht genau definierten Maßnahmen, die gegebenenfalls ausgelöst werden.

Alarmstufe gelb: erhöhte Wachsamkeit angesichts reeller, aber noch unbestimmter Terrorrisiken, örtliche Maßnahmen bei möglichst geringer Störung der normalen Abläufe und Bereitschaft, innerhalb weniger Tage die Maßnahmen entsprechend Alarmstufe orange oder rot treffen zu können.

Alarmstufe orange: mögliches Risiko eines Terroranschlags, Einschränkungen und leichte Beeinträchtigungen der gewöhnlichen Abläufe sind möglich, Bereitschaft, schnell die Maßnahmen entsprechend Alarmstufe rot oder scharlachrot zu treffen.

Alarmstufe rot: die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um dem konkreten Risiko eines oder mehrerer schwerer Anschläge vorzubeugen, dazu gehört der Schutz bestimmter Institutionen und die Bereitstellung der geeigneten Mittel zur Hilfeleistung und Verteidigung. Beeinträchtigungen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Aktivitäten sind möglich.

Alarmstufe scharlachrot: Es ist mit schweren Attentaten zu rechnen, die auf verschiedenen Wegen erfolgen und schwere Ausmaße haben können. Die geeigneten Mittel zur Hilfeleistung und Verteidigung werden bereitgestellt und es kann zu stark beeinträchtigenden Maßnahmen kommen.

Die Auswertung der Bedrohung erfolgt durch die zuständigen Dienststellen und wird ständig aktualisiert, je nach nationaler und internationaler Lage. Je nach dieser Auswertung wird dem Staatspräsidenten und dem Premierminister eine bestimmte Alarmstufe vorgeschlagen. Diese setzen den Anti-Terror-Plan ein und rufen die entsprechende Alarmstufe aus. Die zuständigen Stellen (Gebietskörperschaften, Bahn, Flughäfen) ergreifen sodann die entsprechenden Maßnahmen.

Der aktualisierte Anti-Terror-Plan ermöglicht eine größere Flexibilität und bessere Reaktionsfähigkeit des staatlichen Handelns. Er stellt die Grundlage für speziellere Einsatzpläne, wie Biotox, Piratox oder Piratome dar, die gegebenenfalls eingesetzt werden können.

Es ist auch Ziel des Anti-Terror-Plans, für die allgemeine Sicherheit zu sensibilisieren. Der Plan beruht auf einem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung für die Sicherheit: Jeder, vom einfachen Bürger bis zu den Terrorismus bekämpfenden Dienststellen, muss sich der herrschenden Risiken bewusst werden. Wachsamkeit ist gefragt; die Sicherheitskräfte werden ausgebildet und trainiert.


Letzte Änderung 16.01.2013

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