Das französische Generalkonsulat in Frankfurt ist zuständig für Antragsteller deren legaler Wohnsitz sich in der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Inhaber von diplomatischen oder Dienstpässen sollten sich an die Konsularabteilung der französischen Botschaft wenden.
Um zu wissen, ob Sie ein Visum brauchen
Antragsformular für ein Schengenvisum (auf Französisch)
Antragsformular für ein Schengenvisum (auf Englisch)
Ausländer, die sich legal in der Bundesrepublik befinden und einer der folgenden Aufenthaltstitel besitzen :
Aufenthaltsberechtigung
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbefugnis
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines EU-Mitgliedstaates
sowie ein gültiges Reisedokument,
können sich bis zu 90 Tagen pro Halbjahr ohne Visum in Frankreich (ausschliesslich der Überseegebiete s.g. DOM/TOM) oder in einem anderen Schengener Vertragsstaat, aufhalten.
Inhaber einer Duldung zur Aussetzung der Abschiebung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Fiktionsbescheinigung (vorläufige Aufenthaltsgenehmigung) müssen ein Visum beantragen.
Schengen Visum
Seit dem Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsabkommens am 26. März 1995 wurde ein neues Visaverfahren eingeführt. Es gilt für alle Besuchs- und Geschäftsvisa bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr sowie für Transit- und Flugtransitvisa. Dies bedeutet, dass Inhaber eines einheitlichen Schengenvisums, ausgestellt durch eine Auslandvertretung von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden oder Spanien, sich während der Gültigkeitsdauer des Visums, im Hoheitsgebiet der Schengener Vertragsstaaten aufhalten dürfen und gegebenenfalls mehrere Länder betreten dürfen wenn sie dazu berechtigt sind.
Die Verlängerung eines abgelaufenen Schengenvisums obliegt den örtlich zuständigen Behörden (in Deutschland das Ausländeramt).
Passbilder für Visaantrag
Neues Bild, schwarz/weiss oder Farbfoto, mit nachstehenden festgesetzen Merkmalen :
einfärbiger weisser Hintergrund
Bildformat : 3,5 x 4,5 cm max. ohne Rahmen
maximale Kopfhöhe, von der Kinnspitze bis zum Haupt, zwischen 2 und 2,5 cm ; Haarwurzeln 1 cm weit bis zur oberen Kante.
ohne Bedeckung und von vorn betrachtet sollte der Kopf in der Mitte der Bildbreite sein.
Schulgruppen
Innerhalb von Schulgruppen sind junge Angehörige aus Drittländern, die sich legal in Deutschland befinden, nicht visapflichtig. Als Berechtigung wird den französischen Grenzbehörden eine Schülerliste auf einem Sonderformular („Liste der Teilnehmer an einer Schulfahrt innerhalb der EU“, erhältlich beim zuständigen Ausländeramt), vorgezeigt. Mit einem Passbild versehen gilt dieses Dokument für die ausländischen Schüler als Reisepass.
Visaantrag für studierende
Um in Frankreich zu studieren, müssen Visaanträge vom 1. Juni bis zum 30. September für das kommende Studienjahr beim französischen Generalkonsulat gestellt werden.
Es wird nur komplett Anträge ausgenommen. (sehe die Notiz).
Visa Anträge werden erst nach einer Terminabsprache mit der Visaabteilung akzeptiert. Sie können einen Termin per Email (visas.francfort-de@diplomatie.gouv.fr) oder per Fax (069 79 50 96 48) vereinbaren.
Visagebühren
| - Kurzzeitvisum im Schengenraum (visa C) (einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen, einschließlich von Kurzaufenthalten im Rahmen der Verkehrsvisa |
60 € |
| - Flughafentransit (visa A) | 60 € |
| - Transit (visa B) | 60 € |
| - für Angehörigen aus Serbien, Montenegro, Boznien, Mazedonien, Albanien, Russland, der Ukraine und Moldawien |
35 € |
| Visum für Daueraufenthalt | 99 € |
Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind die Anträgen auf Besuchervisa gebührenfrei.
Um den Stand der Visaprozedur zu überprüfen
Offnungszeiten für das Publikum
Montags bis Freitags von 8.45 bis 12 Uhr and am Donnerstag von 8.45 bis 15.30 Uhr.
Telefonische Auskunft
Montags und Mittwochs von 14.15 bis 16.30 Uhr, Freitags von 14.15 bis 16.00 Uhr
